Sowohl die Kanzleipost in Papierform als auch beispielsweise E-Mails an die zentrale Kanzlei-Adresse können für einen oder mehrere Mitarbeiter bestimmt oder für jeden Anwalt interessant sein.

Nach der Erfassung mittels Stapelverarbeitung, nach der Indizierung oder Zuordnung zu einer WinMACS-Akte, stehen die digitalen Dokumente im allgemeinen Posteingang der digitalen Akte zur Verfügung.
Von dort können sie einfach in den persönlichen Posteingang des zuständigen Anwalts oder Mitarbeiters verschoben werden. Der Empfänger hat sofort die komplette digitale Akte parat und kann das neue Dokument lesen (noch ungelesene Dokumente sind fett hervor gehoben), weiter bearbeiten oder ablegen (als bearbeitet kennzeichnen).
Nicht immer ist der erste Empfänger derjenige, der alle notwendigen Maßnahmen durchführen kann. In diesem Fall kann man an einen anderen Anwalt, Kanzleimitarbeiter oder auch sich selbst eine Arbeitsanweisung stellen, die an das Dokument „angehängt“ wird und dann in den persönlichen Aufgabenbereich des Kanzleimitarbeiters verschoben wird. Der Empfänger wird auch mit einem Meldefenster benachrichtigt.
Die Dokumenten-Management-Software WM Doku hält nicht nur fest, wann ein Dokument gelesen, sondern auch, ob die zugewiesene Aufgabe innerhalb einer festgelegten Frist erledigt wurde. So steuern Sie effektiv den Dokumentenfluss und behalten stets den Überblick.

In der elektronischen Akte gescannte oder „gedruckte“ Dokumente versenden Sie per E-Mail oder Fax ohne Umweg (sofern Sie eine E-Mail- oder Fax-Software auf Ihrem Rechner einsetzen).